Datenschutz
Verpflichtung zum Schutz personenbezogener Daten
UNSER ENGAGEMENT FÜR DEN SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN: „INFORMIERTE MENSCHEN UND GESCHÜTZTE DATEN“
Die Geschäftsleitung/das Leitungsorgan von HOTELIGY SL (nachfolgend „Verantwortlicher für die Datenverarbeitung“) übernimmt die größtmögliche Verantwortung und Verpflichtung für die Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzrichtlinie und gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung mit dem Ziel, höchste Standards in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119/1 vom 04.05.2016) sowie der spanischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten (Organgesetz, branchenspezifische Rechtsvorschriften und deren Durchführungsbestimmungen) zu erreichen.
Die Datenschutzrichtlinie von HOTELIGY SL basiert auf dem Prinzip der proaktiven Verantwortung , wonach der Datenverantwortliche für die Einhaltung des regulatorischen und rechtlichen Rahmens, der die Richtlinie regelt, verantwortlich ist und dies den zuständigen Aufsichtsbehörden nachweisen kann.
In diesem Zusammenhang unterliegt der Datenverantwortliche den folgenden Grundsätzen, die als Leitfaden und Rahmen für alle seine Mitarbeiter bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dienen sollen:
- Datenschutz durch Technikgestaltung: Der Verantwortliche muss sowohl bei der Festlegung der Verarbeitungsmittel als auch während der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z. B. Pseudonymisierung, ergreifen, um die Grundsätze des Datenschutzes, wie z. B. Datenminimierung, wirksam umzusetzen und die notwendigen Schutzmaßnahmen in die Verarbeitung zu integrieren.
- Datenschutz durch Voreinstellungen: Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck der Verarbeitung erforderlich sind.
- Datenschutz während des gesamten Informationslebenszyklus: Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, gelten während des gesamten Informationslebenszyklus.
- Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Personenbezogene Daten werden rechtmäßig, fair und transparent in Bezug auf die betroffene Person verarbeitet.
- Zweckbindung: Personenbezogene Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht auf eine mit diesen Zwecken unvereinbare Weise weiterverarbeitet.
- Datenminimierung: Personenbezogene Daten werden dem Zweck der Verarbeitung angemessen, relevant und auf das notwendige Maß beschränkt.
- Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen richtig und, falls erforderlich, auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
- Begrenzung der Aufbewahrungsfrist: Personenbezogene Daten werden nur so lange in einer Form aufbewahrt, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, erforderlich ist.
- Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten werden so verarbeitet, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch die Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.
- Information und Schulung: Ein Schlüsselfaktor für den Schutz personenbezogener Daten ist die Schulung und Information der an der Datenverarbeitung beteiligten Mitarbeiter. Während des gesamten Datenlebenszyklus werden alle Mitarbeiter mit Datenzugriff entsprechend geschult und über ihre Pflichten hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert.
Die Datenschutzrichtlinie von HOTELIGY SL wird allen Mitarbeitern des Datenverantwortlichen mitgeteilt und allen Interessenten zugänglich gemacht.
Folglich betrifft diese Datenschutzrichtlinie alle Mitarbeiter des Datenverantwortlichen, die sie kennen und akzeptieren müssen, da sie sie als ihre eigene betrachten. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, sie anzuwenden und die für seine Tätigkeit geltenden Datenschutzbestimmungen zu überprüfen sowie Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und beizutragen, die es für angemessen hält, um eine hervorragende Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu erreichen.
Diese Richtlinie wird von der Geschäftsführung/dem Leitungsgremium von HOTELIGY SL so oft wie nötig überprüft, um sicherzustellen, dass sie jederzeit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten entspricht.